Glasfaser in Hirtenberg

Glasfaser – heute für morgen bauen!

 

Stetig steigender Datenverbrauch führt dazu, dass Österreichs Gemeinden Glasfaser-Infrastruktur bald genauso dringend benötigen werden wie Wasser- oder Stromleitungen. Deshalb führt die Gemeinde Hirtenberg aktuell Gespräche über den Glasfaser-Ausbau.

 

Kleines Kabel – große Wirkung

Unter Glasfaser versteht man lange dünne Fasern aus Glas, welche als Lichtwellenleiter zur Datenübertragung verwendet werden. Die Vorteile von Glasfaser-Internet sprechen für sich:

  • Keine Schwankungen, keine Störungen: Glasfaser liefert rund um die Uhr eine stabile Internetverbindung mit uneingeschränkter Bandbreite. Das ermöglicht stressfreies Homeoffice, Streaming ohne Aussetzer, schnellstmögliches Gaming und das ideale „Smart Home“. 
  • Glasfaser-Internet ist schnell! Die Übertragungsraten sind um ein Vielfaches höher als bei Kupferleitungen. Surfen in Lichtgeschwindigkeit!

 

Ein Kabel für jeden Haushalt im Ausbaugebiet

Konkret steht ein Ausbau durch die Firma Alpen Glasfaser im Raum, die das Glasfaser-Netz für Magenta Telekom errichtet. Der Ausbau würde FTTH („Fibre to the Home“) erfolgen, d.h. dass grundsätzlich bei jeder Adresse im Ausbaugebiet ein Glasfaserkabel an der Grundstücksgrenze abgelegt wird. Alle Haushalte, die diese Möglichkeit eines Glasfaser-Anschlusses erhalten, werden darüber zeitgerecht von Magenta Telekom informiert bzw. ist zeitnah auch eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Projekt „Glasfaser für Hirtenberg“ geplant.


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BIO Ortswärme Hirtenberg Unterlagen

BIO Ortswärme Hirtenberg Präsentationsunterlagen


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Tenniscamp

Tenniscamp für Kinder in den Ferien


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Eventkalender Goldener Hirsch

Veranstaltungsvorschau Goldener Hirsch


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NEU ab 1.1.2023 im Gelben Sack: Verpackungen aus Metall und Aluminium

„Ab ins Gelbe“

NEU ab 1.1.2023 im Gelben Sack: Verpackungen aus Metall und Aluminium 

Gelber Sack und Gelbe Tonne in NÖ können bald mehr: denn mit 01.01.2023 können alle Verpackungen, außer Glas und Papier, über die gelben Behälter entsorgt werden. Das bringt ein einheitliches System niederösterreichweit und mehr Wertstoffe für den Recycling-Kreislauf. Weitere Informationen finden Sie jederzeit unter www.insgelbe.at.

Was kommt ab 01.01.2023 ins „Gelbe“?

Alle Verpackungen, außer Glas und Papier, kommen in den Gelben Sack oder in die Gelbe Tonne. Das sind z.B.

 

  • Kunststoffverpackungen Hohlkörper (z. B. PET-Flaschen, Shampooflaschen) 
  • Verpackungen aus Kunststoff (z. B. Joghurtbecher, Wurst- und Käseverpackung)  
  • NEU: Verpackungen aus Metall und Aluminium (z. B. Getränke- und Konservendosen, Kronkorken) 
  • Verpackungen aus Materialverbund (z. B. Getränkekartons, Chipsverpackungen) 
  • Verpackungen aus Styropor (z. B. bei Elektronik-Geräten)

 

Änderungen bei den Altstoffsammelinseln (ASI) 

Da Verpackungen aus Metall und Aluminium ab 1.1.2023 im Gelben Sack oder der Gelbe Tonne gesammelt werden, und sich dadurch die Sammlung für die Bevölkerung erleichtert, zieht der GVA Baden die Metallverpackungscontainer bei den Altstoffsammelinseln (ASI) in den ersten Wochen des neuen Jahres ein. Die Container für die Weiß- und Buntglasverpackungen bleiben weiterhin stehen.

 

Bei Fragen zur Mülltrennung erhalten Sie telefonische Beratung unter 02234/74151 durch
 GVA-Baden-AbfallberaterInnen von Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr und zusätzlich auch am Abfallberatungstelefon Di 15:00-18:00 Uhr und Fr 12:00-13:00 Uhr.

Bei schriftlichen Anliegen steht das Abfallberaterteam unter abfallberatung@gvabaden.at zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie jederzeit online unter www.gvabaden.at


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Schöne Weihnachten

Schöne Weihnachten


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Informationen zum Thema Flüchtende aus der Ukraine finden sie hier

Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen

https://www.bbu.gv.at

 

 

 


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Feuerwerk Silvester

Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen anlässlich des Jahreswechsels 2021/2022

Im heurigen Jahr sind Silvesterfeierlichkeiten aufgrund der Covid-19-Situation möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt möglich. In diesem Zusammenhang ist die zum Jahreswechsel in Geltung stehende Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu beachten!

Dennoch wird auf die maßgeblichen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 hingewiesen.

Kleinfeuerwerk (Kategorie F2)

In diese Klasse fallen verschiedene Arten von Fontänen, mehr oder minder lärmintensive Knallkörper sowie eine Vielzahl von Raketentypen. Die Kategorie F2 bildet das Hauptkontingent der bei den Silvesterfeiern verwendeten pyrotechnischen Artikel. Sie dürfen Personen unter 16 Jahren nicht überlassen und von diesen weder besessen noch verwendet werden. Ihre Verwendung ist im Ortsgebiet verboten, es sei denn der Bürgermeister hat mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot ausgenommen.

Neben diesen Bestimmungen ist grundsätzlich zu beachten, dass pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Gotteshäusern sowie von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tiergärten und Tierheimen nicht verwendet werden dürfen.

Mittel- und Großfeuerwerk (Kategorie F3 und F4)

Der Besitz und die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F3 und F4 sind nur aufgrund einer besonderen behördlichen Bewilligung zulässig. Zuständig für die Erteilung einer solchen Bewilligung ist die Bezirksverwaltungsbehörde bzw. im Wirkungsbereich einer Landespolizeidirektion diese.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 werden mit Geldstrafen bis zu € 10.000,00 oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen geahndet.

Eine wichtige Zielsetzung des Pyrotechnikgesetzes besteht darin die mit dem Gebrauch pyrotechnischer Gegenstände verbundenen Belästigungen der Bevölkerung möglichst gering zu halten.

Die Bezirkshauptmannschaft Baden ersucht daher die Vorschriften des Pyrotechnikgesetzes zu beachten und sich bei Verwendung pyrotechnischer Gegenstände möglichst zurückzuhalten.

Einteilung

Artikel/Gegenstand

Alter

Norm

Kategorie F1

Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, Verwendung innerhalb von Wohngebäuden möglich.

12 Jahre

§§ 11 Z. 1, 15 PyroTG 2010

Kategorie F2

Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, Verwendung im Freien.

16 Jahre

§§ 11 Z. 2, 15 PyroTG 2010

Kategorie F3

Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen.

18 Jahre und Bewilligung

§§ 11 Z. 3, 15, 17, 19, 28 PyroTG 2010

Kategorie F4

Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen.

18 Jahre und Bewilligung

§§ 11 Z. 4, 15, 17, 19, 28 Pyro TG 2010

 


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Zivilschutz aktuell ab 12.12.2021

Lockdown - Ende
für Geimpfte und Genesene


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NEUE Regelungen ab 8. November für Personen ab 12 Jahren

3G-Arbeitsplatz (1. November 2021, Übergangsfrist bis 14. November 2021):

·         Wenn am Arbeitsplatz Kontakt mit anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, ist ein 3-G-Nachweis vorzuweisen bzw. mit sich zu führen. Kann der 3-G-Nachweis erbracht werden, so besteht keine Maskenpflicht.

2G-Regelung (aus 3G wird 2G):

·         Gastronomie, Nachtgastronomie, Weihnachtsmärkte, Hotellerie etc.

·         Kulturbereich (nicht Museen)

·         Freizeitbereich (Sport- und Freizeiteinrichtungen)

·         Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern (Ausgenommen Hospiz und Geburt)

·         Körpernahe Dienstleistungen

Übergangsfrist bis 6.12.2021

·         Mitarbeiter in der Nachtgastronomie und von Großveranstaltungen (ab 250 Teilnehmer), die weder geimpft noch genesen sind, können auch einen gültigen PCR-Test vorweisen. Nur PCR-getestete Personen müssen aber zusätzlich eine FFP2-Maske tragen.

·         Für Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt dieselbe Regel. Nur getestete Personen müssen also eine FFP2-Maske tragen. Darüber hinaus ist in diesem Setting für geimpfte und genesene Personen ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben.

Veranstaltungen:

·         Ab 25 2G-Pflicht

·         Mehr als 50 Teilnehmer: Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde bis 1 Woche vor der Veranstaltung, Ernennung eines/einer COVID-19-Beauftragten, Erstellung eines Präventionskonzepts

·         Mehr als 250 Teilnehmer: Bewilligung durch Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich

FFP2-Masken:

·         Gesamter Handel, Museen, Bibliotheken und überall dort, wo kein G-Nachweis vorgeschrieben ist.

Grüner Pass:

·         Gilt nach der 2. Impfung für 9 Monate (danach 3. Dosis), ab 6.12.2021

·         Johnson & Johnson gilt ab 3.1.2022 eine 2. Dosis für einen gültigen Grünen Pass

Kinder und Jugendliche:

·         Kein G-Nachweis bis 12. Lebensjahr

·         13 bis 15 gilt der Ninja-Pass, dieser wird wie 2G anerkannt.

·         Ab 15 muss 2G nachgewiesen werden um 2G-Settings zu betreten

Testungen:

·         Keine Antikörpertest

·         AG-Test nur noch mehr in Teststraße (kein Selbsttest, kein Test unter Aufsicht Arbeitgeber)


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Teststraße Hirtenberg ab 13.11.2021 geschlossen!

Die Teststraße in Hirtenberg ist ab 13.11.2021 geschlossen!


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Zivilschutz Aktuell ab 1.Juli 2021

Corona-Lockerungen ab 1. Juli 2021


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Apotheke in Hirtenberg!

Apotheke Hirtenberg

Leobersdorferstrasse 3/3

02256/82355

Fax 02286/82355 DW10

office@apo-hirtenberg.at


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Teststraßentermine Hirtenberg

Neue Testraßentermine in Hirtenberg

Jeden Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr

jeden Montag und Mittwoch von 17:00 bis 19:00 Uhr

Kulturhaus Hirtenberg


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Teststraße im Kulturhaus und Termine im Bezirk Baden

Möglichkeit zur Gratis Testung:

Wo: Kulturhaus Hirtenberg, Bahngasse 1b, 2552 Hirtenberg

Wann:

Jeden Samstag von 08:00 bis 10:00 Uhr

 

Infos zu allen Teststraßen im Bezirk Baden bzw. in ganz NÖ finden Sie hier.

https://notrufnoe.com/testungen-bezbn/

 


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FFP2 - MASKE TRAGEN!

ABSTAND HALTEN!

Bitte Link folgen!!


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Kostenlose Teststraßen in der Umgebung!

BITTE UM VORANMELDUNG

www.testung.at/anmeldung

Einfach anmelden und vorbeikommen!


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Frohe Weihnachten

Frohe Weihnachten


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COVID-19 MASSNAHMEN AB 21.9.

COVID-19: Maßnahmen ab 21.9.

 

Maskenpflicht

Ab Montag, den 21. September 2020 ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes in folgenden Bereichen verpflichtend:

  • im gesamten Handel,
  • bei Dienstleistungen mit Kundenkontakt,
  • im Gesundheitsbereich
  • bei Parteienverkehr bei Behörden,
  • in der Gastronomie für Servicepersonal und für Gäste (ausgenommen am Sitzplatz),
  • in Schulen außerhalb des Klassenverbandes und
  • auf Märkten und Messen auch outdoor.

Kindergarten

Infos zum Corona-Ampelsystem in den Kindergärten finden auf der Seite des Landes NÖ Sie unter www.noe.gv.at.

Volksschule

Infos zum Corona-Ampelsystem in der Volksschule auf der Seite des Bildungsministeriums unter www.bmbwf.gv.at.

Gastronomie

  • Im Indoor-Bereich ist das Konsumieren von Speisen und Getränken nur an Sitzplätzen erlaubt.
  • Max. 10 Personen sind pro Tisch erlaubt.
  • Die Sperrstunde mit 01.00 Uhr gilt auch für geschlossene Veranstaltungen.

Veranstaltungen

In den eigenen vier Wänden gelten keine rechtlich bindenden Beschränkungen, die sozialen Kontakte sollen aber auf ein Minimum reduziert werden. Die Besucherzahlen bei Veranstaltungen werden österreichweit eingeschränkt.

Veranstaltungen OHNE zugewiesene Sitzplätze:

  • im Indoor-Bereich max. 10 Personen, 
  • im Outdoor-Bereich max. 100 Personen
  • Ausgenommen: Begräbnisse, religiöse Veranstaltungen, Demonstrationen

Veranstaltungen MIT zugewiesenen Sitzplätzen:

  • im Indoor-Bereich max. 1.500 Personen (ab 10 Personen nur mit behördlicher
  • Genehmigung), 
  • im Outdoor-Bereich max. 3.000 Personen (ab 100 Personen nur mit behördlicher
  • Genehmigung).

Corona-Ampel

Infos zur Corona-Ampel und die aktuelle Ampelschaltung finden sie unter: www.corona-ampel.gv.at.


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Gasthaus zum goldenen Hirschen

Mittagsbuffet

jeden Dienstag & Donnerstag von 11:30 bis 14:00 Uhr
Erwachsene € 9,40
Kinder bis 12 Jahre € 5,40


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Bauhof

Sehr geehrte Hirtenbergerinnen und Hirtenberger!

 

Unser Bauhof ist ab

Samstag 18. April 2020 wieder geöffnet.

 

Wir ersuchen Sie Abstand zu halten!

 

Der Bürgermeister

Karl Brandtner


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Kindergartenbeiträge

Kindergartenbeiträge und Beiträge für die schulische Nachmittagsbetreuung bzw. auch die Frühförderung in der Volkschule!

 

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

 

Ich möchte Ihnen mitteilen, dass auf Grund der derzeitigen Situation keine Beiträge vorgeschrieben werden, ausgenommen ihr Kind nimmt die Betreuungsmöglichkeit in Anspruch.

Die Marktgemeinde Hirtenberg übernimmt den Ausfall der Beiträge.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Lösung helfen konnte und wünsche Ihnen und Ihrer Familie, dass Sie gesund durch diese schwere Zeit kommen.

 

Ihr Bürgermeister


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Wichtige Telefonnummern und Homepages zu allen Informationen rund um das Coronavirus:

www.sozialministerium.at

www.ages.at

Infohotline: Coronavirus der AGES: Tel 0800 555621

Telefonische Gesundheitsberatung: 1450

Informationen zum Coronavirus in anderen Sprachen:

www.integrationsfonds.at

www.sozialministerium.at


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Kinderbetreuung während der Corona Maßnahmen

Sehr geehrte Eltern,

sehr geehrte Erziehungsberechtigte!

 

 

Um Sie in der Kinderbetreuung während der Corona Maßnahmen zu unterstützen, stehen ab sofort auf der Homepage des Landes Spiel- und Lernmaterialien für die gemeinsame Zeit zu Hause zur Verfügung, die auch laufend ergänzt werden.

 

Mütter und Väter finden diese Angebote unter:

 

www.noe.gv.at/noe/Kindergaerten-Schulen/Kindergaerten

Kindergärten - Land Niederösterreich

 

Bildungsort Familie: Spiel- und Lernmaterialien für Kinder von 2,5-6 Jahren

Bastelideen, Rätselspaß und vieles mehr zum Download

 

Ebenso sind für Eltern/Erziehungsberechtigte unter „NÖ Familienland“ in Kooperation mit der Abteilung Kindergärten des Landes Niederösterreich unter der Rubrik "Tipps für Eltern" interessante Materialien und Links zur Verfügung gestellt.

Unser großer Wunsch an Sie:

Kommen Sie gut durch diese besondere Zeit und bleiben Sie gesund!

 

NÖ Landeskindergarten Hirtenberg

 


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Coronavirus - Risiken minimieren!

Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen,
sehr geehrte Gemeindebürger!

Um unnötige Risiken zu vermeiden ersuchen wir Sie, das Gemeindeamt nur aufzusuchen, wenn dies absolut erforderlich ist.
Anfragen und Ausküfte erteilen wir Ihnen gerne telefonisch oder per e-mail.
Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie in der Rubrik "Virtuelle Amtstafel".

Bgm. Karl Brandtner


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Änderungen NÖ Hundehaltegesetz

Änderungen für Hundehalter in Niederösterreich

In der Sitzung am 24. Oktober 2019 hat der NÖ Landtag einstimmig das NÖ Hundehaltegesetz novelliert und die nachträglich im Begutachtungsverfahren aufgetauchten Fragen im Wege einer authentischen Interpretation (Erklärung des Gesetzes! ausgeräumt. Die neuen Regeln gelten seit 21. Dezember 2019.

Was hat sich geändert?

§ 4 Wohnsitzwechsel

Wie bereits bisher ist das Halten von Hunden der Gemeinde anzuzeigen. Neu ist hingegen, dass nun auch derjenige, der einen auffälligen Hund hält, die Verlegung seines Hauptwohnsitzes innerhalb einer Woche der Gemeinde, aus der er wegzieht, melden muss. Gleiches gilt für die Abgabe des Tieres. In diesem Fall sind Name und Hauptwohnsitz des neuen Halters der eigenen Gemeinde binnen Wochenfrist mitzuteilen.

Damit wird verhindert, dass Problemhunde einfach in einer anderen Gemeinde angemeldet werden, in der sie noch nicht aufgefallen sind.

§ 6 Hundehaltung und Waffenverbot

Weiters kann die Gemeinde das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffälligen Hunden untersagen, wenn der Halter einem Waffenverbot unterliegt.
Dadurch wird die Bevölkerung vor Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit in der Verfügungsgewalt von unzuverlässigen Menschen geschützt.

§ 8 Maulkorb- und Leinenpflicht

Die Regeln hinsichtlich des Führens von Hunden wurden sprachlich überarbeitet, aber auch wesentlich ergänzt. So dürfen Hunde weiterhin nur geeigneten Personen überlassen werden und sind ihre Exkremente unverzüglich zu beseitigen. An öffentlichen Orten (Ort, der für jedermann frei oder unter den gleichen Bedingungen zugänglich ist) im Ortsbereich gilt die Maulkorb- oder Leinenpflicht. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential („Listenhunde“) und solche, die bereits in der Vergangenheit aufgefallen sind, jedoch die Maulkorb- und Leinenpflicht. Neu ist die Pflicht zu Maulkorb und Leine für alle Hunde jedenfalls in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf Kinderspielplätzen, an Orten bei denen üblicherweise größere Menschenansammlungen auftreten, wie z.B. Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten und Badeanlagen während der Badesaison, bei Veranstaltungen und in beengten Räumen wie z.B. Liften, Aufzügen und Gondeln.

Aus der Formulierung „sofern erforderlich, jedenfalls aber in Schulen, Kindergärten, ...“ ergibt sich, dass die Maulkorb- und Leinenpflicht nicht auf das Innere des jeweiligen Gebäudes beschränkt ist, sondern darüber hinaus durchaus auch vor diesem gelten kann.
Warten z.B. Eltern mit Hund am Eingang eines stark frequentierten Schulgebäudes, kann es erforderlich sein, dass das Tier angeleint und mit Maulkorb geführt wird.

Für Orte, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen auftreten, stellte der Gesetzgeber klar, dass dafür zumindest 150 Personen relevant sind. Auch wenn diese authentische Interpretation aus formalen Gründen erst zeitversetzt in Kraft tritt, kann sie doch zur Auslegung des Gesetzes herangezogen werden.
Wird die Grenze von 150 Personen nicht erreicht, kann auch in Einkaufszentren Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten und Badeanlagen – sofern es sich nicht um einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential bzw. auffälligen Hund handelt – weiterhin zwischen Leine und Beißkorb gewählt werden.

Achtung: Aus der Formulierung „… Orte, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen auftreten …“ ist abzuleiten, dass es nicht auf die konkrete Anzahl der gerade anwesenden Personen ankommt. Sind an einem ruhigen Tag im Einkaufszentrum bloß 149 Menschen anwesend, ist der Hund trotzdem angeleint und mit Maulkorb zu führen.
Die Leine muss der Körpergröße und dem Gewicht des Hundes entsprechend fest sein, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.

Ausnahmen von der Leinen- und Maulkorbpflicht gibt es für Hunde, die ständig am Arm oder in einem Behältnis (z.B. Umhängetasche) getragen werden, sowie für Hunde denen das Tragen eines Maulkorbes wegen einer Atemwegserkrankung nicht zumutbar ist, sofern ein entsprechendes tierärztliches Attest vorliegt. Dieses Attest ist stets mitzuführen und den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen.
Die Ausnahmen von der Maulkorb- bzw. Leinenpflicht bezüglich Dienst-, Jagd-, Hirten-, Herdenschutz-, Wach, Rettungs-, Behindertenbegleit- und Therapiehunden, Präsenz- und Schulbesuchshunden, sowie Hunden im Rahmen von Hundevorführungen, Hundeschauen, Veranstaltungen und dergleichen, gelten unverändert weiter. Unter „Behindertenbegleit- und Therapiehunden“ sind auch Assistenzhunde und Therapiebegleithunde gemäß § 39 Bundesbehindertengesetz zu verstehen.

§ 9a Hundesicherungszonen

Neben den schon bisher vorgesehenen Hundeauslaufzonen (§ 9) kann die Gemeinde nun auch Hundesicherungszonen verordnen, in welchen auch außerhalb des Ortsbereichs strengere Regeln gelten. So kann bestimmt werden, dass Hunde

·         an der Leine und mit Maulkorb,

·         an der Leine oder mit Maulkorb,

·         an der Leine oder

·         mit Maulkorb

geführt werden müssen.


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Neues Graffitti am Jugendtreff

Die graue Fassade des Hirtenberger Jugendtreffs in der Leobersdorfer Straße 2  wurde auf Initiative von Bgm. Karl Brandter in Zusammenarbeit mit der Jugendbetreuung T.A.N.D.E.M. von der Graffiti & Artwork-Künstlerin Sarah Kupfner kräftig aufgepeppt!

Mehr Informationen zur Künstlerin auf www.siuz.at


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Neue Tafel an der Ortseinfahrt!

Das von unserem ortsansässigen Künstler Herbert „Chouli“ Baszolich (Mitte) geschaffene Hirtenberg-Bild begrüßt nun in vergrößerter Ausführung alle Besucher und Durchreisende bei der östlichen Ortseinfahrt. Mit ihm freuten sich Bgm. Karl Brandtner (links im Bild) und Vizebgm. Ing. Franz Malzl (rechts im Bild).


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Vandalismus am Kinderspielplatz

Vandalismus am Kinderspielplatz

Liebe HirtenbergerInnen!

In letzter Zeit häufen sich die Zerstörungen und der Alkoholkonsum am Kinderspielplatz am Steinkamperl und im Unterort.

Hierbei handelt es sich nicht mehr um Lausbubenstreiche, sondern um mutwilligen Vandalismus.

Wir sind seitens Gemeinde bemüht, unsere Spielplätze für unsere Kinder attraktiv zu gestalten und rein zu halten und können nicht jeden Tag irgendwelche mutwilligen Beschädigungen beseitigen und Geräte erneuern.

Wir ersuchen daher um zweckdienliche Hinweise aus der Bevölkerung am Gemeindeamt bei Sichtung solcher Vorkommnisse, damit wir Verursacher dieser Schäden zur Anzeige bringen können, damit diese bestraft werden können und unsere Kinder wieder einen sauberen und schönen Spielplatz vorfinden.


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Spendenübergabe an die St. Anna Kinderkrebsforschung

30 Jahre St. Anna Kinderkrebsforschung und 34 Jahre Bastelstunde Kindergarten Hirtenberg.
Marianne Brandtner und ihr Team unterstützen seit Beginn diese Einrichtung und übergaben heute € 10.000,-- der Geschätsführerin der St. Anna Kinderkrebsforschung.


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Neues Geschäft in Hirtenberg

"SR Autoteile" eröffnete am Samstag den 27.10.2018.


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Vespa - Shop

Der Vespa Shop –„ Chris Hurton“ feiert sein einjähriges Bestehen mit einem“ Tag der offenen Tür“. Bürgermeister Karl Brandtner gratulierte recht herzlich. Die Firmen Carmax und Kautschek stellten einige Raritäten für eine Oldtimerschau zur Verfügung. Es gab kulinarische Schmankerl und Bier. Der Reinerlös wurde  Julian Mette zur Verfügung gestellt. Die gelungene Veranstaltung endete in einer heißen Sommernacht im Mythos.


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Ferialpraktikanten 2018

Bürgermeister Karl Brandtner bedankt sich bei den heurigen Ferialpraktikanten für ihre Arbeit und wünscht ihnen noch einen schönen Sommer.


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Ehrenzeichen des Landes Niederösterreich

Das Silberne Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Niederösterreich wurde Herrn Mag. Herbert Baszolich und Frau Rosemarie Eder aus Hirtenberg verliehen.


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Ein Stück Ferien

Mit der Spende unserer Gemeinde finanziert die BH Baden einen 14tägigen Ferienaufenthalt für sozial bedürftige Kinder ausschließlich aus dem Bezirk Baden.

Die Kinder, die mitfahren werden verantwortungsbewusst ausgewählt und das ganze Jahr über von SozialarbeiterInnen der BH Baden / Kinder- und Jugendhilfe betreut. Die Spenden werden zu 100% für die Aktion verwendet – den Verwaltungsaufwand trägt die BH Baden. Mit diesem Ferienaufenthalt soll es gelingen, Kindern die es schwer haben, im Leben Normalität zu ermöglichen und ihnen die Chance zu geben, Perspektiven für das eigene Leben zu entdecken.


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Zustellung der Gemeindezeitung

Es gibt immer wieder Beschwerden, dass in Häusern mit mehreren Haushalten

nur eine Gemeindezeitung zugestellt wird.

 

Laut Post muss in diesen Fällen auch die entsprechende Anzahl von Briefkästen

vorhanden sein. Es darf nur eine Zeitung pro Briefkasten zugestellt werden.

 

Liebe HirtenbergerInnen!

 

Sollte dieser Fall bei Ihnen zutreffen, so können Sie sich gerne jederzeit eine

Gemeindezeitung bei uns am Gemeindeamt in Hirtenberg abholen.


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Unterstützung für den kleinen Leon

Auf Initiative von Bgm. Karl Brandtner übergaben am Samstag, 21. April, eine Abordnung der Bastelrunde um Bürgermeistersgattin Marianne Brandtner sowie die SPÖ-Frauen Hirtenberg vertreten durch Obfrau-Stv. Helga Steinbacher und Andrea Horn Spenden von je 500 Euro an die Eltern des kleinen Leon. Leon war am 28. Dezember Opfer eines schweren Verkehrsunfalls geworden und nach einem mehrmonatigen Aufenthalt in Donauspital und Kaiser Franz Josef – Spital kurz nach seinem 2. Geburtstag erst am 20. April wieder nach Hause entlassen worden. Mit den Spendengeldern sollen  die enormen finanziellen Belastungen der jungen Familie in den Monaten nach dem Unfall etwas abgefedert werden. Das Spendengeld stammt aus dem Erlös der von der Bastelrunde vor Weihnachten und Ostern abgehaltenen Märkte sowie dem jährlich im Juni stattfindenden Flohmarkt der SPÖ-Frauen Hirtenberg. Beide Veranstaltungen sammeln Geld für soziale Zwecke.   


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Schlüsselübergabe "Leistbares Wohnen" Schulgasse 4

Am 24.04.2018 fand um 14 Uhr die feierliche Schlüsselübergabe zum neu errichteten Wohnhaus in der Schulgasse statt.

Der dafür benötigte rund 1.100m² große Bauplatz in zentraler aber ruhiger Lage wurde von der Marktgemeinde Hirtenberg der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft Arthur Krupp zur Verfügung gestellt, die daraufhin leistbaren Wohnraum in Form eines durchdachten Objekts mit insgesamt acht Wohneinheiten in zwei unterschiedlichen Größen umsetzte.

Nach der Begrüßung durch Bgm. Karl Brandtner folgten die Projektsbeschreibung durch Dr. Friedrich Klocker vom Vorstand der Wohnbaugenossenschaft und die Festrede von LAbg. Josef Balber i.V. von LH Johanna Mikl-Leitner. Pater Dr. Tomo Cubela segnete anschließend den Bau und der Musikverein Hirtenberg sorgte für die passende musikalische Untermalung.

Die feierliche Schlüsselübergabe an die neuen Mieter bildete Höhepunkt und Abschluss des offiziellen Teils. Danach saß man noch einige Zeit gemütlich zusammen, verwöhnt mit Speis` und Trank vom Weinbau Gehmayer aus Enzesfeld-Lindabrunn.


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Stop Littering

Unter der Leitung von Frau GGR Doris Schiroky beteiligten sich viele fleißige Hände auch heuer wieder bei der größten Umweltaktion in Niederösterreich „STOP LITTERING“ unseren Ort zu verschönern und zu säubern. Die Schüler/Innen der Neuen Mittelschule entsorgten den gefundenen Unrat mit Bgm. Karl Brandtner im Bauhof.


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Wechsel im Gemeinderat

Geschäftsführender Gemeinderat Günther Strodl geht in Pension. Doris Schiroky übernimmt seine Agenden. Ingrid Kohlhauser rückt in den Gemeinderat nach!


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Steinerne Hochzeit

Ingeborg u. Walter Schowald


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Küchensanierung in der Veranstaltungshalle

Wie in den Jahren zuvor erfolgt  auch heuer wieder die Etappenmäßige Sanierung der Veranstaltungshalle.

Mit Hilfe der Freiweilligen Feuerwehr Hirtenberg konnte die Küche saniert werden.


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Ferienspiel 2017

Das Ferienspiel der Marktgemeinde Hirtenberg führte nach Winzendorf zu den Karl May-Spielen.

Bei einem heißen Sommertag fuhr Bürgermeister Karl Brandtner mit rund 40 Hirtenberger Kinder nach Winzendorf. Die Kinder waren von der Vorstellung begeistert.


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Ferialpraktikanten 2017

Bürgermeister Karl Brandtner bedankt sich bei den heurigen Ferialpraktikanten für ihre Arbeit und wünscht ihnen noch einen schönen Sommer.


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Die telefonische Gesundheitsberatung 1450

Die telefonische Gesundheitsberatung 1450

Wenn mitten in der Nacht der Zahn pocht, es am Sonntag im Bauch krampft oder am schönsten Nachmittag ein Insektenstich anschwillt, dann wissen Betroffene oft nicht was zu tun ist. Können die Schmerzen selbst behandelt werden, soll am nächsten Tag der Hausarzt aufgesucht werden, ist die Behandlung durch einen Facharzt erforderlich oder ist die Notfallambulanz die beste Adresse?

„In allen Situationen, wo ein gesundheitliches Problem vorliegt, steht rund um die Uhr die neue telefonische Gesundheitsberatung 1450 zur Verfügung“, so LH-Stellvertreterin Mag. Johanna Mikl-Leitner.

 

Egal ob Kopfschmerzen, Fieber, Insektenstich, Bauchschmerzen, Rückenbeschwerden oder Zahnweh: Bei plötzlichen gesundheitlichen Problemen bekommt man unter der Telefonnummer 1450 rasche Hilfe. Der Service ist kostenlos, die Anrufer bezahlen nur die üblichen Telefonkosten gemäß ihrem Tarif.

 

„Durch eine genaue Befragung können passende Verfahrensempfehlungen gegeben werden“, erklärt der Geschäftsführer von Notruf NÖ Ing. Christof Constantin Chwojka. Eine speziell geschulte diplomierte Krankenpflegeperson erfragt am Telefon die Symptome und kann dadurch die Dringlichkeit der Beschwerden definieren und Verhaltensempfehlungen geben. Das kann beispielsweise die Anleitung zur Selbstbehandlung sein, die Entsendung eines Arztes nach Hause, die Empfehlung zum Hausarzt zu gehen oder die Notfallaufnahme in einem Klinikum aufzusuchen. Bei akuten Problemen wird sofort der Rettungsdienst (mit/ohne Notarzt) entsendet.

„90% der Menschen befolgen die Handlungsanweisungen, vor allem deswegen, weil sie eine Dringlichkeitseinschätzung bekommen wie akut ihr medizinisches Problem ist“, weiß Dr. Bachinger aus bereits bestehenden Systemen in Großbritannien, Skandinavien, der Schweiz und Australien.

Die telefonische Gesundheitsberatung 1450 kombiniert die bestehenden Dienste und erweitert die Angebotspalette des Notruf NÖ, indem auch die niedergelassenen Ärzte oder andere medizinische Einrichtungen noch stärker eingebunden werden. Der Anruf bei der telefonischen Gesundheitsberatung 1450 ersetzt jedoch nicht das persönliche Gespräch mit dem Arzt bzw. die Untersuchung! Die Anrufer werden nur an die richtige Stelle im Gesundheitssystem geleitet und ersparen sich unnötige Wartezeiten, Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus.


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Hirtenberger Ferienspiel

Hirtenberger Ferienspiel 2017

Eine Ferienaktion der Marktgemeinde Hirtenberg mit den örtlichen Vereinen.

Das Schuljahr neigt sich dem Ende zu und alle freuen sich auf die Ferienzeit.

Um Euch diese herrlichen Tage abwechslungsreich zu gestalten, starten wir wieder ein Ferienspiel.

!mitmachen - Stempel sammeln - gewinnen!

Wer viele Stempel gesammelt hat, kann beim Abschlussfest am 25. August im Gemeindepark ganz tolle Preise gewinnen.

Du Kannst gerne alle Deine Freunde mitbringen. Alle Kinder sind herzlich willkommen! Nimm den Spielepass unbedingt

zu den Veranstaltungen mit. Ob die einzelnen Veranstaltungen auch bei Schlechtwetter stattfinden, steht im Spielepass.

Für einige Aktivitäten musst Du spezielle Kleidung tragen. Wer all Stempel gesammelt hat, erhält ein Ferienspiel T-Shirt!

Liebe Eltern!

Die Teilnahme am Ferienspiel findet auf eigene Gefahr statt, die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung für Verletzungen oder angerichtete Schäden.

 

Um eine ungefähre Teilnehmeranzahl für die Veranstelter festzustellen, ersuchen wir bei dem jeweiligen Veranstalter um unbedingte telefonische Anmeldung.

 

 

 


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Die Schulen von Hirtenberg pflanzten Obstbäume

Kinder des Hirtenberger Kindergartens sowie der Volksschule und der Neue Mittelschule pflanzten fünfzehn Obstbäume rund um die Kirche.

Bgm. Brandtner, Vizebürgermeister Malzl, Gärtnerei Pechhacker, Peter Kittel und Staud GmbH (Gasthaus zum Goldenen) sponserten die Bäume.


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Neuwahl des Bürgermeisters, Nachbesetzung im Gemeinderat

Am 5. Mai erfolgte die Neuwahl des Bürgermeisters von Hirtenberg in einer außerordentlichen Gemeinderatssitzung, nachdem Frau Gisela Strobl ihren Rücktritt per Ende April bekanntgegeben hat. Unter dem Vorsitz von Vizebürgermeister Ing. Franz Malzl wurden zu Beginn der Sitzung die neuen Mitglieder des Gemeinderats, Frau Andrea Horn und Frau Renate Smida angelobt und herzlich willkommen geheißen (auch das langjährige Mitglied des Gemeinderats, Herr Alfred Schreiner hat mit Ende April seinem Abschied genommen). Im Anschluss erfolgte die Wahl des neuen Bürgermeisters, bei der der bisherige geschäftsführende Gemeinderat Karl Brandtner mit 20 von 21 Stimmen (1 Stimmenthaltung) zum Bürgermeister gewählt wurde. In den Gemeindevorstand wurde Herr GR Peter Steinhofer mit ebenfalls deutlichem Ergebnis einberufen.


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Verabschiedung der Bürgermeisterin

Am Freitag, den 5. Mai fand im Kulturhaus Hirtenberg nach der Gemeinderatssitzung zur Neuwahl des Bürgermeisters die große Verabschiedungsfeier für Bürgermeisterin a.D. Gisela Strobl statt. Rund 200 Gäste, darunter viele Vereine, wünschten für die anstehende Pension alles Gute und bedankten bei der ehemaligen Ortschefin für ihren unermüdlichen Einsatz. Auch zahlreiche Festredner, u.a. die Abgeordneten zum Landtag Christoph Kainz und Karin Scheele sowie Bezirkshauptmann Dr. Heinz Zimper, würdigten Gisela Strobl für ihre 14jährige Dienstzeit als Bürgermeisterin von Hirtenberg und wünschten dem frisch gewählten neuen Bürgermeister Karl Brandtner viel Erfolg in seiner neuen Funktion.

 


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Verkehr

Ich möchte Sie auf die geänderten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der B 18 aufmerksam machen. Von der OMV-Tankstelle bis zur Firma Auner wurde die erlaubte Geschwindigkeit von 70 km/h aufgehoben und es gilt ab jetzt ein Tempolimit von 50 km/h. Bitte halten Sie die erlaubte Geschwindigkeit ein, denn diese Änderung wird überwacht.

In Berndorf-St.Veit wurde ebenfalls die 70 km/h Beschränkung aufgehoben – Vorsicht!

 

Ihr Umwelt-Verkehrs- und Sicherheitsausschussobmann

GGR Günther Strodl


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Ortsreinigung

Die Schüler der NMS Hirtenberg säubern den Ort!


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Ratschenkinder unterwegs

Seit einigen Jahren gibt es in Hirtenberg wieder den alten Brauch des Osterratschens. Lange in Vergessenheit gelang es Pfarrgemeinderätin Tamara Kölbl, noch vorhandene Ratschen aufzutreiben. Stefan Molin setzte diese instand und baute auch noch einige neue Geräte. Und so zogen euch heuer wieder Mädchen und Burschen aller Altersgruppen durch Hirtenberg und künden nach altem Brauch, dass die Kirchenglocken vor Ostern nach Rom geflogen sind. Auch Bürgermeisterin Gisela Strobl freute sich, dass die von Tamara Kölbl und Barbara Malzl begleitete Jugendgruppe bei ihr vorbeischaute und den Ratschengruß überbrachte.


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Eiserne Hochzeit

Das Ehepaar Schowald feierte die Eiserne Hochzeit. Bürgermeisterin Gisela Strobl und ein Vertreter der Bezirkshauptmannschaft gratulierten recht herzlich. 


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80. Geburstag

Bürgermeisterin Gisela Strobl gratulierte Frau Hedwig Quell zum 80-igsten Geburstag 


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Tempomessgerät

Neues Tempomessgerät in der Bahngasse


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Diamantene Hochzeit von Alfred und Johanna Binder

Die Marktgemeinde Hirtenberg gratuliert recht herzlich zum Jubiläum.


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85. Geburtstag Hildegard Steinacher

Die Marktgemeinde Hirtenberg gratuliert recht herzlich!


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70. Geburtstag Heidi Leitner

Die Marktgemeinde Hirtenberg gratuliert recht herzlich!


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Pensionierung Eva Fuchs

Eva Fuchs geht nach 25 Dienstjahren in den wohlverdienten Ruhestand


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Baumpflegemaßnahmen durch Gemeindearbeiter

Sicherheit hat Vorrang!

Auch im heurigen Jahr werden im gesamten Gemeindegebiet umfangreiche Baumpflegemaßnahmen von unseren Gemeindearbeitern in Zusammenarbeit mit dem Baumsachverständigen Ing. Michael Mandl (http://www.baumpflege.at/) durchgeführt. 

Im Zuge regelmäßiger Kontrollen werden Gefährdungen unmittelbar beseitigt bzw. offensichtliche Schadstellen markiert und in weiterer Folge die entsprechenden Maßnahmen gesetzt. Diese reichen vom Rückschnitt bis hin zur Fällung, wenn dies unvermeidlich ist. An sinnvollen Standorten werden Nachpflanzungen durchgeführt.

Die Pflegemaßnahmen basieren auf dem für Kommunen verpflichtenden Baumkataster, der vom Baumsachverständigen Ing. Michael Mandl seit Anfang 2010 für die Marktgemeinde Hirtenberg geführt wird. Dies ist eine Bestandsaufnahme bzw. -kontrolle der Bäume im Ortsgebiet samt einer Beurteilung ihres Zustands.


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Restaurierung Brucker-Kapelle

Am 4. März begannen Mitarbeiter des Bauhofs der Marktgemeinde Hirtenberg mit den Arbeiten zur Renovierung der historischen Brucker-Kapelle. Bereits seit längerem war offensichtlich, dass das unter Denkmalschutz stehende Bauwerk einer dringenden Sanierung bedarf. Nach Besichtigung durch einen Experten des Bundesdenkmalamtes stand fest, dass wesentliche Teile der Arbeiten durch die Mitarbeiter der Gemeinde selbst und damit kostengünstig durchgeführt werden können.

Die Brucker-Kapelle, Hirtenbergs älteste Andachtsstätte, wurde 1871 auf Initiative des damaligen Arztes Ignaz Schöringhummer über dem so genannten Brucker-Kreuz errichtet. Das Brucker-Kreuz stammt aus 1772 und markierte Hirtenberg als Raststation am Pilgerweg von Bruck/Leitha nach Mariazell. Die Kapelle wird heute von Gemeinde und Pfarre erhalten. Die letzten Renovierungen fanden 1951 sowie Ende der 70er-Jahrestatt.


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Restaurierung Brucker Kreuz

Nach dem Abschlagen schadhafter Verputzteile außen und innen sowie dem Freilegen der früheren Innenfärbelung der Brucker Kapelle durch die Mitarbeiter des Bauhofs wurde Anfang Mai mit der Restaurierung des aus 1772 stammenden Sockels des Brucker Kreuzes sowie der aufgesetzten Madonnen-Figur begonnen. Die aus Bad Vöslau stammende Künstlerin Mag. Ulla Reithmayr konnte für diese heikle Arbeit gewonnen werden. Figur und Steinrelief bekamen barocke Farben. Besonders viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl erforderte das Aufbringen der 5/1000 mm dünnen Blattgoldfolien an Krone, Mantelsaum und Steinrelief.


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Altbürgermeister Erich Strobl verstarb im 89. Lebensjahr

Am 24. Oktober verstarb Hirtenbergs Altbürgermeister Erich Strobl im 89. Lebensjahr. Erich Strobl begann seine politische Laufbahn im April 1965 als Gemeinderat der Marktgemeinde Hirtenberg. Von 1970 bis 1985 hatte er das Amt des Vizebürgermeisters inne, von 1985 bis 1990 stand er der Triestingtalgemeinde als Bürgermeister vor.

In seiner Zeit als Vizebürgermeister waren ihm vor allem die kulturellen Belange der Marktgemeinde und die Nutzung des neu errichteten Kulturhauses ein Anliegen. Auch war er mitverantwortlich für den Neubau der Volksschule und des Kindergartens. In seine Zeit als Bürgermeister wurden 80% des Ortsgebietes an das EVN-Gasnetz angeschlossen, das neue Feuerwehrhaus mit zehn Genossenschaftswohnungen geplant, die Hauptschule generalsaniert und die Planung der neuen Turnhalle begonnen. 1986 wurde die Aktion „Essen auf Rädern" ins Leben gerufen. Am 23.02.1988 wurde Bgm. Strobl zum Ehrenbürger der Marktgemeinde ernannt.

Im Ruhestand beschäftigte sich der pensionierte Volksschuldirektor als Heimatforscher und Hobby-Historiker vor allem mit der Geschichte seines Heimatortes und der näheren Umgebung von Hirtenberg.

Am 4. November wurde Altbürgermeister Dir. i. R. Erich Strobl am Ortsfriedhof zur letzten Ruhe bestattet.


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Gisela Strobl erneut Bürgermeisterin

Gisela Strobl erneut Bürgermeisterin

Bei der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Hirtenberg am 26. Februar wurde Gisela Strobl bereits zum 3. Mal zur Bürgermeisterin gewählt. Neuer Vizebürgermeister ist der bisherige Kulturreferent der Marktgemeinde, Ing. Franz Malzl. Bei der Gemeinderatswahl am 25. Jänner hatte die SPÖ Hirtenberg mit der amtierenden Bürgermeisterin an der Spitze entgegen den landesweiten Trend vier Mandate zugelegt und die absolute Mehrheit im Gemeinderat zurück gewonnen. Strobl und ihr Team verfügen nunmehr über 13 von 21 Mandaten. 

 


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