COVID-19: Maßnahmen ab 21.9.
Maskenpflicht
Ab Montag, den 21. September 2020 ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes in folgenden Bereichen verpflichtend:
- im gesamten Handel,
- bei Dienstleistungen mit Kundenkontakt,
- im Gesundheitsbereich
- bei Parteienverkehr bei Behörden,
- in der Gastronomie für Servicepersonal und für Gäste (ausgenommen am Sitzplatz),
- in Schulen außerhalb des Klassenverbandes und
- auf Märkten und Messen auch outdoor.
Kindergarten
Infos zum Corona-Ampelsystem in den Kindergärten finden auf der Seite des Landes NÖ Sie unter www.noe.gv.at.
Volksschule
Infos zum Corona-Ampelsystem in der Volksschule auf der Seite des Bildungsministeriums unter www.bmbwf.gv.at.
Gastronomie
- Im Indoor-Bereich ist das Konsumieren von Speisen und Getränken nur an Sitzplätzen erlaubt.
- Max. 10 Personen sind pro Tisch erlaubt.
- Die Sperrstunde mit 01.00 Uhr gilt auch für geschlossene Veranstaltungen.
Veranstaltungen
In den eigenen vier Wänden gelten keine rechtlich bindenden Beschränkungen, die sozialen Kontakte sollen aber auf ein Minimum reduziert werden. Die Besucherzahlen bei Veranstaltungen werden österreichweit eingeschränkt.
Veranstaltungen OHNE zugewiesene Sitzplätze:
- im Indoor-Bereich max. 10 Personen,
- im Outdoor-Bereich max. 100 Personen
- Ausgenommen: Begräbnisse, religiöse Veranstaltungen, Demonstrationen
Veranstaltungen MIT zugewiesenen Sitzplätzen:
- im Indoor-Bereich max. 1.500 Personen (ab 10 Personen nur mit behördlicher
- Genehmigung),
- im Outdoor-Bereich max. 3.000 Personen (ab 100 Personen nur mit behördlicher
- Genehmigung).
Corona-Ampel
Infos zur Corona-Ampel und die aktuelle Ampelschaltung finden sie unter: www.corona-ampel.gv.at.