3G-Arbeitsplatz (1. November 2021, Übergangsfrist bis 14. November 2021):
· Wenn am Arbeitsplatz Kontakt mit anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, ist ein 3-G-Nachweis vorzuweisen bzw. mit sich zu führen. Kann der 3-G-Nachweis erbracht werden, so besteht keine Maskenpflicht.
2G-Regelung (aus 3G wird 2G):
· Gastronomie, Nachtgastronomie, Weihnachtsmärkte, Hotellerie etc.
· Kulturbereich (nicht Museen)
· Freizeitbereich (Sport- und Freizeiteinrichtungen)
· Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern (Ausgenommen Hospiz und Geburt)
· Körpernahe Dienstleistungen
Übergangsfrist bis 6.12.2021
· Mitarbeiter in der Nachtgastronomie und von Großveranstaltungen (ab 250 Teilnehmer), die weder geimpft noch genesen sind, können auch einen gültigen PCR-Test vorweisen. Nur PCR-getestete Personen müssen aber zusätzlich eine FFP2-Maske tragen.
· Für Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt dieselbe Regel. Nur getestete Personen müssen also eine FFP2-Maske tragen. Darüber hinaus ist in diesem Setting für geimpfte und genesene Personen ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben.
Veranstaltungen:
· Ab 25 2G-Pflicht
· Mehr als 50 Teilnehmer: Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde bis 1 Woche vor der Veranstaltung, Ernennung eines/einer COVID-19-Beauftragten, Erstellung eines Präventionskonzepts
· Mehr als 250 Teilnehmer: Bewilligung durch Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich
FFP2-Masken:
· Gesamter Handel, Museen, Bibliotheken und überall dort, wo kein G-Nachweis vorgeschrieben ist.
Grüner Pass:
· Gilt nach der 2. Impfung für 9 Monate (danach 3. Dosis), ab 6.12.2021
· Johnson & Johnson gilt ab 3.1.2022 eine 2. Dosis für einen gültigen Grünen Pass
Kinder und Jugendliche:
· Kein G-Nachweis bis 12. Lebensjahr
· 13 bis 15 gilt der Ninja-Pass, dieser wird wie 2G anerkannt.
· Ab 15 muss 2G nachgewiesen werden um 2G-Settings zu betreten
Testungen:
· Keine Antikörpertest
· AG-Test nur noch mehr in Teststraße (kein Selbsttest, kein Test unter Aufsicht Arbeitgeber)