Bitte bringen Sie diese AMTLICHE WAHLINFORMATION DER MARKTGEMEINDE HIRTENBERG in das WAHLLOKAL mit - siehe Muster.
Information zur Beantragung einer Wahlkarte:
Wahlkarten zur persönlichen Abholung sind ab 4. April 2016 nach Vorliegen der amtlichen Stimmzettel beim Gemeindeamt erhältlich.
Persönliche Antragstellung mittels Identitätsdokument:
- Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis).
Schriftliche Antragstellung :
- Über das Portal: www.WAHLKARTENANTRAG.at - Schnell und einfach mit Identitätsnachweis
und zwar:
Angabe der Passnummer
Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder
einer anderen Urkunde
Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. Handy-Signatur, e-card mit Bürgerkartenfunktion) werden keine weiteren Dokumente benötigt.
Vorteil: Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt dann mit normaler Post anstelle der eingeschriebenen Wahlkartensendung.
Mittels ANFORDERUNGSKARTE: diese befindet sich als Anhang an der Amtlichen Wahlinformation.
Zustellung schriftlich beantragter Wahlkarten:
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen müssen Wahlkarten mittels eingeschriebener Briefsendung versendet werden.
ÜBER VOLLMACHT können schriftlich beantragte Wahlkarten auch an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person (Identitätsnachweis erforderlich) ausgefolgt werden.
Formular für Wahlkartenabholung mittels Vollmacht finden Sie HIER
Jede Wahlkarte ist persönlich zu beantragen. Wahlkarten für „Angehörige" können daher nur mittels Vollmacht abgeholt werden.
Nähere: Information auch:
Bundesministerium für Inneres
Schriftliche Anträge: bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag = Mi 20.4.2016.
Mündlich (nicht telefonisch) bis spätestens am 2.Tag vor dem Wahltag = Fr. 22.4. 2016
Wahlkarte und ihre Verwendung
Die Wahlkarte ist ein verschließbarer Briefumschlag.
Der (Die) Wahlkarteninhaber(in) kann sowohl im Inland als auch im Ausland die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben (Briefwahl) und muss nicht bis zum Wahltag zuwarten. Der Vorgang der Stimmabgabe mittels Briefwahl kann dem der Wahlkarte beigelegtem Informationsblatt „Informationen betreffend die Stimmabgabe mittels Wahlkarte" entnommen werden.
Im Inland besteht auch die Möglichkeit, am Wahltag vor einer Wahlbehörde zu wählen.
Vor der Wahlbehörde hat sich der (die) Wahlkartenwähler (in), wie alle übrigen Wähler(innen), durch eine Urkunde oder sonstige amtliche Bescheinigung, aus der seine (ihre) Identität ersichtlich ist, auszuweisen.